Urteile deutscher Gerichte können im Rahmen internationaler Verträge in der Türkei vollstreckt werden. Das rechtskräftige Urteil bedarf einer Anerkennung durch das türkische Gericht. Mit diesem türkischen Anerkennungsurteil können wir dann direkt vollstrecken. Erst mit der Anerkennung der deutschen Scheidung wird die Scheidung im Türkischen Standesamt registriert. Sie können erst danach wieder neu heiraten. Es können Urteile, Versäumnisurteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse aus gerichtlichen Verfahren und Schiedssprüche vor einem türkischen Gericht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.